Der Arbeitgeber ist nicht ein Sittenwächter : BAG 2 AZR 617/93 v.23.6.1994

Es ist wegen einer Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben rechtsmissbräuchlich, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nur wegen seines persönlichen (Sexual-)Verhalten innerhalb der Probezeit kündigt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1994)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 31.10.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.135 Kündigungsschutz
176.3 Homosexualität
342.721 Persönlichkeitsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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