Datenschutz: Strafe soll sein : Missbrauch schwer nachweisbar
Die Strafbestimmungen im Datenschutzgesetz sind derzeit praktisch wirkungslos. Verurteilungen nach diesem Gesetz sind nur möglich, wenn den Tätern die Absicht nachgewiesen werden kann, dass sie das Opfer bewusst schädigen wollten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Kurier (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.10.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Veselsky, Ernst Eugen
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Klassifikation: | 342.721 Datenschutz
343 Strafrecht 341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 342.721 Datenschutz | Dokument Nr. A-831242 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |