Mängel des Verfahrens : OGH 9 Ob A 65/94 v.6.4.1994
Der Grundsatz, dass allfällige Mängel des Verfahrens erster Instanz, die vom Berufsgericht für nicht gegeben erachtet worden sind, nicht neuerlich in der Revision als Mängel des Berufungsverfahrens geltend gemacht werden können, gilt auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 30.09.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 34.028 Verfahrensrecht
34.038 Rechtsmittel 347.998 Arbeitsgericht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zusammenfassung: | Der Grundsatz, dass allfällige Mängel des Verfahrens erster Instanz, die vom Berufsgericht für nicht gegeben erachtet worden sind, nicht neuerlich in der Revision als Mängel des Berufungsverfahrens geltend gemacht werden können, gilt auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |