Mängel des Verfahrens : OGH 9 Ob A 65/94 v.6.4.1994

Der Grundsatz, dass allfällige Mängel des Verfahrens erster Instanz, die vom Berufsgericht für nicht gegeben erachtet worden sind, nicht neuerlich in der Revision als Mängel des Berufungsverfahrens geltend gemacht werden können, gilt auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 30.09.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:34.028 Verfahrensrecht
34.038 Rechtsmittel
347.998 Arbeitsgericht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Grundsatz, dass allfällige Mängel des Verfahrens erster Instanz, die vom Berufsgericht für nicht gegeben erachtet worden sind, nicht neuerlich in der Revision als Mängel des Berufungsverfahrens geltend gemacht werden können, gilt auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog