Öffentlicher Vorwurf dilettantischer Arbeit : OGH 8 Ob A 247/94 v.14.7.1994
Unwahre Tatsachen konnte der Arbeitgeber deren Unwahrheit zumindest kennen, ist ein Unterlassungsbegehren des Arbeitnehmers berechtigt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.11.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.632 Ehrenbeleidigung
65.012.4 Unternehmerverhalten 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Unwahre Tatsachen konnte der Arbeitgeber deren Unwahrheit zumindest kennen, ist ein Unterlassungsbegehren des Arbeitnehmers berechtigt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |