Öffentlicher Vorwurf dilettantischer Arbeit : OGH 8 Ob A 247/94 v.14.7.1994

Unwahre Tatsachen konnte der Arbeitgeber deren Unwahrheit zumindest kennen, ist ein Unterlassungsbegehren des Arbeitnehmers berechtigt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.11.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.632 Ehrenbeleidigung
65.012.4 Unternehmerverhalten
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Unwahre Tatsachen konnte der Arbeitgeber deren Unwahrheit zumindest kennen, ist ein Unterlassungsbegehren des Arbeitnehmers berechtigt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog