Sektionschef Matzka befürwortet Reform der Polizeigefangenenhäuser

Dass die Schubhäftlinge im Polizeigefangenenhaus (PGH) Villach nicht duschen dürften, sei 'ein Witz' / Strafgefangene können Beschwerden über die Haftbedingungen einer unabhängigen Instanz vortragen, Schubhäftlinge hingegen nur dem PGH-Leiter.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.11.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Matzka, Manfred
Klassifikation:343.81 Strafanstalt
343.8 Strafvollzug
35.07 Verwaltungsreform
351.74 Polizei
3-054.6 Ausländer
351.756 Fremdenpolizei
007.5 EDV
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 343.81 Strafanstalt Dokument Nr. A-830267 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage