Ersatz der Verbesserungskosten über Gewährleistung? : OGH 4 Ob 515/94 v.28.6.1994
Der von der ÖNorm B 2110, Ausgabe 1.März 1973, bei Verzug mit der Verbesserung dem Besteller gegebene Anspruch auf Ersatz der Verbesserungskosten wird von dieser als Gewährleistungsanspruch qualifiziert. Er kann daher auch noch nach Ablauf der (nicht verlängerbaren) schadenersatzrechtlichen Verjähru...
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Veröffentlicht in: | Ecolex (5 (1994) Nr.10)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.51 Gewährleistung
347.513 Schadenersatz 347.439 Verjährung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der von der ÖNorm B 2110, Ausgabe 1.März 1973, bei Verzug mit der Verbesserung dem Besteller gegebene Anspruch auf Ersatz der Verbesserungskosten wird von dieser als Gewährleistungsanspruch qualifiziert. Er kann daher auch noch nach Ablauf der (nicht verlängerbaren) schadenersatzrechtlichen Verjährungsfrist innerhalb der zulässigerweise verlängerten Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |