Ersatz der Verbesserungskosten über Gewährleistung? : OGH 4 Ob 515/94 v.28.6.1994

Der von der ÖNorm B 2110, Ausgabe 1.März 1973, bei Verzug mit der Verbesserung dem Besteller gegebene Anspruch auf Ersatz der Verbesserungskosten wird von dieser als Gewährleistungsanspruch qualifiziert. Er kann daher auch noch nach Ablauf der (nicht verlängerbaren) schadenersatzrechtlichen Verjähru...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (5 (1994) Nr.10)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51 Gewährleistung
347.513 Schadenersatz
347.439 Verjährung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der von der ÖNorm B 2110, Ausgabe 1.März 1973, bei Verzug mit der Verbesserung dem Besteller gegebene Anspruch auf Ersatz der Verbesserungskosten wird von dieser als Gewährleistungsanspruch qualifiziert. Er kann daher auch noch nach Ablauf der (nicht verlängerbaren) schadenersatzrechtlichen Verjährungsfrist innerhalb der zulässigerweise verlängerten Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog