Kostenerstattungsanspruch für ausservertragliche (alternative) Krankenbehandlung durch Vertragsarzt : OGH 10 Ob S 264/93 v.14.4.1994

Konnte eine schulmedizinische Therapie bei einem Versicherten keine Besserung des Leidens bewirken, während die in Anspruch genommene alternative Behandlungsmethode jedenfalls eine Besserung, wenn nicht sogar Heilung eines Hautleidens mit sich gebracht hat, kann die Erstattung der Behandlungskosten...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.10.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.42 Krankenversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Konnte eine schulmedizinische Therapie bei einem Versicherten keine Besserung des Leidens bewirken, während die in Anspruch genommene alternative Behandlungsmethode jedenfalls eine Besserung, wenn nicht sogar Heilung eines Hautleidens mit sich gebracht hat, kann die Erstattung der Behandlungskosten der im konkreten Fall angewandten und offenbar nicht Gegenstand des Gesamtvertrages bildenden Therapie nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass der in Anspruch genommene Arzt Vertragsarzt des Krankenversicherungsträgers sei.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog