Dienstzeugnisinhalt : ASG Wien 11 Cga 253/93 t v.17.5.1994, rk
Gemäss § 39 AngG hat das Dienstzeugnis Dauer und Art der Dienstleistung zu bescheinigen, wobei die Art der Dienstleistung so anzugeben ist, dass derjenige, dem das Dienstzeugnis vorgelegt wird, sich ein klares Bild über die Dienstleistung machen kann. Es ist daher eine gewisse Präzisierung der Diens...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.11.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.123 Arbeitspapiere
331.116 Arbeitsvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.123 Arbeitspapiere | Dokument Nr. A-829828 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |