Normalarbeitszeit bei besonderen Erholungsmöglichkeiten : BMAS 62.120/3-3/94 v.28.6.1994

Durch den neuen § 5a AZG wird eine weitere Verlängerung der Normalarbeitszeit für besondere Fälle ermöglicht. Anlass für diese Regelung war eine in einem bestimmten Betrieb praktizierte Arbeitszeiteinteilung (24-Stunden-Dienste), die von den Arbeitnehmern gewünscht wird, die aber mit den gesetzliche...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.11.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.81(094.5) Arbeitszeitgesetz
331.116 Kollektivvertrag
331.811 Arbeitszeit, wöchentliche
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Durch den neuen § 5a AZG wird eine weitere Verlängerung der Normalarbeitszeit für besondere Fälle ermöglicht. Anlass für diese Regelung war eine in einem bestimmten Betrieb praktizierte Arbeitszeiteinteilung (24-Stunden-Dienste), die von den Arbeitnehmern gewünscht wird, die aber mit den gesetzlichen Höchstgrenzen der Arbeitszeit nicht vereinbar ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog