Zugang zu EU-Dokumenten : Europraxis

Grundsätzlich sollen Antragsteller zu allen Dokumenten der Behörde Zugang erhalten - es sei denn, dass der Schutz privater und öffentlicher Interessen eine Ausnahme rechtfertigt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Blick durch die Wirtschaft (1994)
VerfasserIn: Stabenow, Michael
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 25.10.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:002 Dokumentation
35.07 Verwaltung, öffentliche
32.019 Öffentlichkeitsarbeit, politische
342.721 Datenschutz
341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches
Region:EU
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Grundsätzlich sollen Antragsteller zu allen Dokumenten der Behörde Zugang erhalten - es sei denn, dass der Schutz privater und öffentlicher Interessen eine Ausnahme rechtfertigt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog