Beobachtung des Eintritts einer Arbeitsverpflichtung - keine blosse Arbeitsbereitschaft : OGH 8 Ob A 225/94 v.30.6.1994

Die mit der Beobachtung von Fahrzeugen vor Ausstellung eines Organmandates verbrachte Zeit ist als Arbeitszeit im engeren Sinn zu beurteilen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.10.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.811 Arbeitsbereitschaft
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die mit der Beobachtung von Fahrzeugen vor Ausstellung eines Organmandates verbrachte Zeit ist als Arbeitszeit im engeren Sinn zu beurteilen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog