Beobachtung des Eintritts einer Arbeitsverpflichtung - keine blosse Arbeitsbereitschaft : OGH 8 Ob A 225/94 v.30.6.1994
Die mit der Beobachtung von Fahrzeugen vor Ausstellung eines Organmandates verbrachte Zeit ist als Arbeitszeit im engeren Sinn zu beurteilen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 25.10.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.811 Arbeitsbereitschaft 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die mit der Beobachtung von Fahrzeugen vor Ausstellung eines Organmandates verbrachte Zeit ist als Arbeitszeit im engeren Sinn zu beurteilen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |