Rechtsstaat und Augiasstall

Einen Schandfleck macht man durch einen zweiten, grösseren, nicht wett. Und was damals ohne Mitwirkung des Bundeskanzlers geschah, geschähe diesmal auf sein Geheiss und Versprechen. Ordnungsmässige Verträge sind stets auflösbar aber nicht einseitig, durch Gesetzesverfügung, die Rechts-und Vertragsic...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1994)
VerfasserIn: Lenhardt, Dieter
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 28.09.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Vranitzky, Franz
Passive Person:Zacharias, Kurt
Klassifikation:331.116 Arbeitsvertrag
061.1:331 AK: Steiermark
347.4 Vertragsrecht
342.518 Bundeskanzler
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsvertrag Dokument Nr. A-828566 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage