Das neue Umweltinformationsgesetz
Nach § 4 UIG hat jedermann einen Anspruch auf freien Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen über die Umwelt. Damit wird der im deutschen Verwaltungsrecht bislang geltende Grundsatz der beschränkten Aktenöffentlichkeit aufgehoben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue Juristische Wochenschrift (47 (1994) Nr.36 S.2319-2324)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 07.09.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.77 Umweltschutz
351.777 Umweltrecht 001.9 Information |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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