Das neue Umweltinformationsgesetz

Nach § 4 UIG hat jedermann einen Anspruch auf freien Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen über die Umwelt. Damit wird der im deutschen Verwaltungsrecht bislang geltende Grundsatz der beschränkten Aktenöffentlichkeit aufgehoben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Juristische Wochenschrift (47 (1994) Nr.36 S.2319-2324)
VerfasserIn: Turiaux, Andre
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 07.09.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.77 Umweltschutz
351.777 Umweltrecht
001.9 Information
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 351.77 Umweltschutz Dokument Nr. A-828539 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage