Das neue Umweltinformationsgesetz

Nach § 4 UIG hat jedermann einen Anspruch auf freien Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen über die Umwelt. Damit wird der im deutschen Verwaltungsrecht bislang geltende Grundsatz der beschränkten Aktenöffentlichkeit aufgehoben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Juristische Wochenschrift (47 (1994) Nr.36 S.2319-2324)
VerfasserIn: Turiaux, Andre
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 07.09.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.77 Umweltschutz
351.777 Umweltrecht
001.9 Information
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nach § 4 UIG hat jedermann einen Anspruch auf freien Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen über die Umwelt. Damit wird der im deutschen Verwaltungsrecht bislang geltende Grundsatz der beschränkten Aktenöffentlichkeit aufgehoben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog