Wirksamkeit einer durch Gesetzesänderung eingeführten Disziplinarordnung : OGH 9 Ob A 63/94 v.4.5.1994
Bei Dienstverhältnissen, für die gemäss § 33 Abs.2 Z.2 ArbVG die Bestimmungen des II.Teiles des ArbVG nicht gelten (wie bei einem Vertragsbedienstetenverhältnis), ist die Vereinbarung von Disziplinarmassnahmen im Einzeldienstvertrag nicht unzulässig.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.08.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel
35.084 Vertragsbedienstete 331.116 Arbeitsvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bei Dienstverhältnissen, für die gemäss § 33 Abs.2 Z.2 ArbVG die Bestimmungen des II.Teiles des ArbVG nicht gelten (wie bei einem Vertragsbedienstetenverhältnis), ist die Vereinbarung von Disziplinarmassnahmen im Einzeldienstvertrag nicht unzulässig. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |