Der Streikparagraph ist nicht verfassungswidrig : Bundessozialgericht bestätigt Regelung / Das Bundesverfassungsgericht entscheidet im Dezember

Paragraph 116 Arbeitsförderungsgesetz / Der 1986 gegen Proteste der Gewerkschaften neugefasste Paragraph sieht vor, dass indirekt von einem Streik betroffene Arbeitnehmer anderer Tarifgebiete, aber derselben Branche kein Kurzarbeiter-oder Arbeitslosengeld bekommen, wenn der Streik als Stellvertreter...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1994)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 06.10.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Streikrecht
342.562 Gesetz: Verfassungsmässigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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