Kein Behindertenschutz für Lenkerprüfer : VGH 93/09/0377 v.23.3.1994

Entscheidend ist, dass der Funktionär nicht nach Art eines Dienstverhältnisses zeit-und weisungsgebunden in einen Dienstbetrieb eingegliedert ist, gleich einem Selbständigen nur den Arbeitserfolg (die Prüfungstätigkeit) schuldet und überdies-zumindest über den Umfang der Prüfungstätigkeit - die Einn...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 30.09.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.6 Behindertenanstellung
331.116 Arbeitsverhältnis
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Entscheidend ist, dass der Funktionär nicht nach Art eines Dienstverhältnisses zeit-und weisungsgebunden in einen Dienstbetrieb eingegliedert ist, gleich einem Selbständigen nur den Arbeitserfolg (die Prüfungstätigkeit) schuldet und überdies-zumindest über den Umfang der Prüfungstätigkeit - die Einnahmengestaltung selbst beeinflussen kann. Er steht somit nicht in einem Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 2 lit.c BEinstG.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog