Kein Behindertenschutz für Lenkerprüfer : VGH 93/09/0377 v.23.3.1994
Entscheidend ist, dass der Funktionär nicht nach Art eines Dienstverhältnisses zeit-und weisungsgebunden in einen Dienstbetrieb eingegliedert ist, gleich einem Selbständigen nur den Arbeitserfolg (die Prüfungstätigkeit) schuldet und überdies-zumindest über den Umfang der Prüfungstätigkeit - die Einn...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 30.09.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.6 Behindertenanstellung
331.116 Arbeitsverhältnis 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Entscheidend ist, dass der Funktionär nicht nach Art eines Dienstverhältnisses zeit-und weisungsgebunden in einen Dienstbetrieb eingegliedert ist, gleich einem Selbständigen nur den Arbeitserfolg (die Prüfungstätigkeit) schuldet und überdies-zumindest über den Umfang der Prüfungstätigkeit - die Einnahmengestaltung selbst beeinflussen kann. Er steht somit nicht in einem Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 2 lit.c BEinstG. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |