Verdacht auf Alkoholismus und Dienstnehmerhaftung : OGH 9 Ob A 86/94 v.8.6.1994

Der Anscheinsbeweis darf nicht dazu dienen, Lücken in der Beweisführung durch blosse Vermutung aufzufüllen / Dieser reicht zur Annahme einer groben Fahrlässigkeit oder eines 'schweren Verschuldens' an einem Unfall im Sinne des § 2 DHG nicht aus.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.10.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
656.08 Verkehrsunfall
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Anscheinsbeweis darf nicht dazu dienen, Lücken in der Beweisführung durch blosse Vermutung aufzufüllen / Dieser reicht zur Annahme einer groben Fahrlässigkeit oder eines 'schweren Verschuldens' an einem Unfall im Sinne des § 2 DHG nicht aus.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog