Verdacht auf Alkoholismus und Dienstnehmerhaftung : OGH 9 Ob A 86/94 v.8.6.1994
Der Anscheinsbeweis darf nicht dazu dienen, Lücken in der Beweisführung durch blosse Vermutung aufzufüllen / Dieser reicht zur Annahme einer groben Fahrlässigkeit oder eines 'schweren Verschuldens' an einem Unfall im Sinne des § 2 DHG nicht aus.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.10.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
656.08 Verkehrsunfall 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Der Anscheinsbeweis darf nicht dazu dienen, Lücken in der Beweisführung durch blosse Vermutung aufzufüllen / Dieser reicht zur Annahme einer groben Fahrlässigkeit oder eines 'schweren Verschuldens' an einem Unfall im Sinne des § 2 DHG nicht aus. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |