Erlöschen der Betriebsanlagengenehmigung durch Verwendung für andere Zwecke : VwGH 93/04/0103 v.21.12.1993

Tätigkeiten, die zwar mit den von der ursprünglichen Genehmigung umfassten Anlagenteilen entfaltet werden, aber einem anderen als im Genehmigungsbescheid genannten Zweck dienen, vermögen das Erfordernis des Betriebs der Anlage iSd § 80 Abs.1 GewO nicht zu erfüllen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (5 (1994) Nr.9)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.2 Betriebsanlage
338.42 Gewerbeordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 658.2 Betriebsanlage Dokument Nr. A-827777 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage