Erlöschen der Betriebsanlagengenehmigung durch Verwendung für andere Zwecke : VwGH 93/04/0103 v.21.12.1993
Tätigkeiten, die zwar mit den von der ursprünglichen Genehmigung umfassten Anlagenteilen entfaltet werden, aber einem anderen als im Genehmigungsbescheid genannten Zweck dienen, vermögen das Erfordernis des Betriebs der Anlage iSd § 80 Abs.1 GewO nicht zu erfüllen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (5 (1994) Nr.9)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.2 Betriebsanlage
338.42 Gewerbeordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 658.2 Betriebsanlage | Dokument Nr. A-827777 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |