Erlöschen der Betriebsanlagengenehmigung durch Verwendung für andere Zwecke : VwGH 93/04/0103 v.21.12.1993
Tätigkeiten, die zwar mit den von der ursprünglichen Genehmigung umfassten Anlagenteilen entfaltet werden, aber einem anderen als im Genehmigungsbescheid genannten Zweck dienen, vermögen das Erfordernis des Betriebs der Anlage iSd § 80 Abs.1 GewO nicht zu erfüllen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (5 (1994) Nr.9)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.2 Betriebsanlage
338.42 Gewerbeordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
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Zusammenfassung: | Tätigkeiten, die zwar mit den von der ursprünglichen Genehmigung umfassten Anlagenteilen entfaltet werden, aber einem anderen als im Genehmigungsbescheid genannten Zweck dienen, vermögen das Erfordernis des Betriebs der Anlage iSd § 80 Abs.1 GewO nicht zu erfüllen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |