Verjährung künftiger Schadenersatzforderungen : OGH 1 Ob 601/93 v.16.2.1994

Überzeugende Erwägungen sprechen ganz eindeutig dafür, dass die Verjährung von Schadenersatzforderungen nicht vor dem tatsächlichen Eintritt des Schadens zu laufen beginnt, auch wenn dieser mit Sicherheit vorhergesehen werden kann. Eine abschliessende Beurteilung erfolgt jedoch nicht, weil auch die...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (5 (1994) Nr.9)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.513 Schadenersatz
347.439 Verjährung
347.44 Werkvertrag
336.72 Sparen
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Überzeugende Erwägungen sprechen ganz eindeutig dafür, dass die Verjährung von Schadenersatzforderungen nicht vor dem tatsächlichen Eintritt des Schadens zu laufen beginnt, auch wenn dieser mit Sicherheit vorhergesehen werden kann. Eine abschliessende Beurteilung erfolgt jedoch nicht, weil auch die mit Schadenseintritt beginnende Frist abgelaufen ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog