Leitende Angestellteneigenschaft von Betriebsabteilungsleitern in Niederlassungen : OLG Innsbruck 5 Ra 92/94 v.31.5.1994, Ruhen vereinbart
Ausschluss dieser Arbeitnehmer von der BR-Wahl im Sinne des § 52 Abs.1 ArbVG (aktives Wahlrecht) und § 53 Abs.1 ArbVG (passives Wahlrecht) gerechtfertigt. Für beide Wahlberechtigungen ist nämlich die Arbeitnehmereigenschaft gemäss § 36 ArbVG massgeblich.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 16.09.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77 Angestellte, leitende
658.112 Niederlassung 331.152 Betriebsratswahl 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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