Versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eines Programmierers : VGH 92/08/0121 v.10.5.1994
Hat der Programmierer entsprechend den Feststellungen keine blosse 'Lieferverpflichtung' eines Werkunternehmers getroffen und hat er nicht nur einen Arbeitserfolg (ein Werk) geschuldet, liegt ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 20.09.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsvertrag
347.44 Werkvertrag 007.5 EDV 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsvertrag | Dokument Nr. A-826556 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |