Versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eines Programmierers : VGH 92/08/0121 v.10.5.1994

Hat der Programmierer entsprechend den Feststellungen keine blosse 'Lieferverpflichtung' eines Werkunternehmers getroffen und hat er nicht nur einen Arbeitserfolg (ein Werk) geschuldet, liegt ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.09.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsvertrag
347.44 Werkvertrag
007.5 EDV
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Hat der Programmierer entsprechend den Feststellungen keine blosse 'Lieferverpflichtung' eines Werkunternehmers getroffen und hat er nicht nur einen Arbeitserfolg (ein Werk) geschuldet, liegt ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog