Versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eines Programmierers : VGH 92/08/0121 v.10.5.1994
Hat der Programmierer entsprechend den Feststellungen keine blosse 'Lieferverpflichtung' eines Werkunternehmers getroffen und hat er nicht nur einen Arbeitserfolg (ein Werk) geschuldet, liegt ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 20.09.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsvertrag
347.44 Werkvertrag 007.5 EDV 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Hat der Programmierer entsprechend den Feststellungen keine blosse 'Lieferverpflichtung' eines Werkunternehmers getroffen und hat er nicht nur einen Arbeitserfolg (ein Werk) geschuldet, liegt ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |