Das 'Alles-oder-Nichts-Prinzip' der EG-Gruppenfreistellungsverordnungen

Von den Gruppenfreistellungen werden mit Allgemeinverbindlichkeit abstrahierte Vereinbarungstypen erfasst. Im Gegensatz zu der in der Verordnung 17/62 geregelten Einzelfreistellung handelt es sich bei den Gruppenfreistellungen daher nicht um Entscheidungen im Sinne des Art.182 Abs.2 EWGV, sondern um...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wirtschaft und Wettbewerb (44 (1994) Nr.7/8 S.615-622)
VerfasserIn: Axster, Oliver
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 07.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.114 Unternehmenszusammenarbeit
381.81 Wettbewerbspolitik
347.776 Wettbewerbsrecht
347.733 Kartellrecht
341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches
Region:EU
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Beschreibung
Zusammenfassung:Von den Gruppenfreistellungen werden mit Allgemeinverbindlichkeit abstrahierte Vereinbarungstypen erfasst. Im Gegensatz zu der in der Verordnung 17/62 geregelten Einzelfreistellung handelt es sich bei den Gruppenfreistellungen daher nicht um Entscheidungen im Sinne des Art.182 Abs.2 EWGV, sondern um Akte der Normsetzung und damit um Verordnungen im Sinne des Art.189 Abs.2 EWGV.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog