Auskunftsrecht eines Bewerbers über Mitbewerber im Besetzungsverfahren : VGH 91/12/0283 v. 13.4.1994

Stellen die von einem Beamten hinsichtlich eines Konkurrenten gestellten,von der Behörde nicht beantworteten Fragen auf Informationen ab, wie sie typischerweise im Personalakt enthalten sind ist es für die Ermittlung des Massstabes für die Interessenabwägung nicht rechtswidrig, wenn dem Interesse de...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst ((1994) Nr.4585)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.09.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.082.38 Beamte: Anstellung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Stellen die von einem Beamten hinsichtlich eines Konkurrenten gestellten,von der Behörde nicht beantworteten Fragen auf Informationen ab, wie sie typischerweise im Personalakt enthalten sind ist es für die Ermittlung des Massstabes für die Interessenabwägung nicht rechtswidrig, wenn dem Interesse des Konkurrenten an der Geheimhaltung von aus seiner persönlichen Sphäre stammenden Daten überwiegende Bedeutung gegenüber dem Informationsinteresse des Beamten zugemessen wird.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog