Änderungen bei Kurzarbeit : Durch Art.VIII des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes
Kurzarbeit liegt nunmehr vor, wenn die Arbeitszeit im Kurzarbeitszeitraum um mindestens 2/5 (bisher 1/5) der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit verringert und mindestens im Ausmass von 4/5 (bisher 2/5) gearbeitet wird.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst ((1994) Nr.4584)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.09.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.614 Kurzarbeit
331.94 Arbeitnehmerschutz |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Kurzarbeit liegt nunmehr vor, wenn die Arbeitszeit im Kurzarbeitszeitraum um mindestens 2/5 (bisher 1/5) der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit verringert und mindestens im Ausmass von 4/5 (bisher 2/5) gearbeitet wird. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |