Keine horizontale Direktwirkung von nicht umgesetzten Richtlinienbestimmungen : EuGH Rs.C-91/92 (Paola Faccini Dori/Recreb Srl) v.14.7.1994

Das nationale Gericht hat jedoch, wenn es vor oder nach der Richtlinie erlassene nationale Rechtvorschriften anwendet, deren Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (5 (1994) Nr.165)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 24.08.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:37.018.43 Fernschule
347.45 Konsumentenschutz
347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Italien
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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