Keine horizontale Direktwirkung von nicht umgesetzten Richtlinienbestimmungen : EuGH Rs.C-91/92 (Paola Faccini Dori/Recreb Srl) v.14.7.1994
Das nationale Gericht hat jedoch, wenn es vor oder nach der Richtlinie erlassene nationale Rechtvorschriften anwendet, deren Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (5 (1994) Nr.165)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 24.08.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 37.018.43 Fernschule
347.45 Konsumentenschutz 347.4 Vertragsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
Italien |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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