Keine horizontale Direktwirkung von nicht umgesetzten Richtlinienbestimmungen : EuGH Rs.C-91/92 (Paola Faccini Dori/Recreb Srl) v.14.7.1994

Das nationale Gericht hat jedoch, wenn es vor oder nach der Richtlinie erlassene nationale Rechtvorschriften anwendet, deren Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (5 (1994) Nr.165)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 24.08.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:37.018.43 Fernschule
347.45 Konsumentenschutz
347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Italien
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