Altersrente für Zwangsarbeiter : EuGH Rs. C-305/92 v.28.4.1994 (Albert Hoorn/LVA Westfalen)

Dem Gemeinschaftsrecht läuft es nicht zuwider, dass die Regelung der Ansprüche, die von niederländischen Arbeitskräften zwischen dem 13.5.1940 und dem 1.9.1945 in der deutschen Sozialversicherung erworben worden sind keinen Anspruch auf Leistungen zu Lasten der deutschen Altersrentenversicherung erö...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (5 (1994) Nr.16 S.502-504)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 24.08.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4 Sozialversicherung
331.57 Zwangsarbeit
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Deutschland
Niederlande
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Dem Gemeinschaftsrecht läuft es nicht zuwider, dass die Regelung der Ansprüche, die von niederländischen Arbeitskräften zwischen dem 13.5.1940 und dem 1.9.1945 in der deutschen Sozialversicherung erworben worden sind keinen Anspruch auf Leistungen zu Lasten der deutschen Altersrentenversicherung eröffnet, sondern in der niederländischen Rentenversicherung berücksichtigt wird, als wäre sie in den Niederlanden geleistet worden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog