Gedanken eines Praktikers zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 27.4.1993, 5 Ob 35/93
Mit grossem Interesse wird wohl jeder Anwalt, der sich mit der Errichtung von Mietverträgen befasst, die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes gelesen haben, die sich mit der Frage auseinandersetzt, wer die Kosten der Errichtung eines von einem Rechtsanwalt im Auftrag des Vermieters verfassten Mie...
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Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (12 (1994) Nr.8 S.240-242)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.453 Mietvertrag
331.2 Honorar 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Mit grossem Interesse wird wohl jeder Anwalt, der sich mit der Errichtung von Mietverträgen befasst, die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes gelesen haben, die sich mit der Frage auseinandersetzt, wer die Kosten der Errichtung eines von einem Rechtsanwalt im Auftrag des Vermieters verfassten Mietvertrages zu tragen habe. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |