Beschäftigungsbewilligung für Heimpflegerin in privatem Haushalt : VGH 93/09/0309 v.21.4.1994

Wegen der Art der von der beantragten Ausländerin zu erbringenden Leistungen im pesönlichen Lebensbereich ist die Forderung nach der Vertrauenswürdigkeit der Arbeitskraft nach objektiven Gesichtspunkten sachlich gerechtfertigt und kann daher zulässigerweise zum Anforderungsprofil gemacht werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst ((1994) Nr.4581)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.08.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Ausländerbeschäftigung
649.8 Hauskrankenpflege
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.62 Ausländerbeschäftigung Dokument Nr. A-825048 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage