Mindestaltersgrenze für das Lenken von Lkw - Ausnahmeregelung

Die durch die 15.KFG-Novelle und das Inkrafttreten des EWR übernommene Verordnung Nr.3820/85/EWG sieht gemäss Art.5 vor, dass derzeit im EWR-Raum das Lenken von Lkw unter 21 Jahren nur mit einer Berufskraftfahrerausbildung zulässig ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS ((1994) Nr.3)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.76 Kraftfahrer
377 Berufsausbildung
331.13 Altersgrenze
341.176 EWR
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die durch die 15.KFG-Novelle und das Inkrafttreten des EWR übernommene Verordnung Nr.3820/85/EWG sieht gemäss Art.5 vor, dass derzeit im EWR-Raum das Lenken von Lkw unter 21 Jahren nur mit einer Berufskraftfahrerausbildung zulässig ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog