Gegen die Namensnennung in Urteilsberichten : Unternehmen drohen mit Gerichtsverfahren / Aber die Pressefreiheit geht vor
Mit der Androhung von Gerichtsverfahren versuchen sowohl das Bauunternehmen Heberger Bau GmbH, Schifferstadt, wie auch die Mitsubishi Motors Auto Deutschland GmbH zu erreichen, dass ihr Name nicht mehr bei der Veröffentlichung von Urteilen in juristischen Zeitschriften genannt wird / Ausgangspunkt d...
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Veröffentlicht in: | Frankfurter Allgemeine Zeitung (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 09.08.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721 Datenschutz
65.012 Unternehmen 340.96 Prozess 001.9 Information |
Region: | Deutschland
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Zusammenfassung: | Mit der Androhung von Gerichtsverfahren versuchen sowohl das Bauunternehmen Heberger Bau GmbH, Schifferstadt, wie auch die Mitsubishi Motors Auto Deutschland GmbH zu erreichen, dass ihr Name nicht mehr bei der Veröffentlichung von Urteilen in juristischen Zeitschriften genannt wird / Ausgangspunkt der Auseinandersetzung sind Enscheidungen des Bundesgerichtshofes. In einer umtrittenen Entscheidung hatte der VI.Zivilsenat es einem Wirtschaftswissenschaftler untersagt, den im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschluss der Heberger Bau GmbH mit der Namensnennung zu besprechen und zu bewerten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |