Urlaubsanspruch bleibt bestehen : BAG 9 AZR 384/92 / Keine Nachteile für Arbeitnehmerinnen bei Erziehungszeiten

Der Urlaubsanspruch, der Arbeitnehmerinnen bei Antritt eines Erziehungsurlaubs zusteht, geht nicht verloren. Er muss nach Ende des Erziehungsurlaubs gewährt oder (im Falle einer Kündigung) abgegolten werden / Die Regelung gilt jedoch nicht für Urlaub, der mit dem Arbeitgeber für einen bestimmten Zei...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Rundschau (1994)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.08.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.817.8 Karenzurlaub
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Urlaubsanspruch, der Arbeitnehmerinnen bei Antritt eines Erziehungsurlaubs zusteht, geht nicht verloren. Er muss nach Ende des Erziehungsurlaubs gewährt oder (im Falle einer Kündigung) abgegolten werden / Die Regelung gilt jedoch nicht für Urlaub, der mit dem Arbeitgeber für einen bestimmten Zeitraum fest vereinbart und genehmigt wurde, aber wegen eines Beschäftigungsverbotes nicht angetreten werden konnte.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog