Kein Abfertigungsanspruch bei Ernennung zum Notar : OGH 9 Ob A 43/94 v.4.5.1994 in Bestätigung von OLG Wien 33 Ra 104/93 v.17.9.1993

Die (allenfalls rechtliche) Unmöglichkeit eines Notariatskandidaten zur weiteren Dientleistung (§ 878 ABGB) ist grundsätzlich noch kein Tatbestand, der abfertigungsbegründend ipso jure zur Beendigung des Dienstverhältnisses führen muss.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.07.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
347.961 Notar
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die (allenfalls rechtliche) Unmöglichkeit eines Notariatskandidaten zur weiteren Dientleistung (§ 878 ABGB) ist grundsätzlich noch kein Tatbestand, der abfertigungsbegründend ipso jure zur Beendigung des Dienstverhältnisses führen muss.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog