Städte sollen künftig bei starker Luftverschmutzung Strassen sperren und Tempolimits verhängen können : Bundesregierung will Kommunen freie Hand lassen
Umweltministerium: Die Regelung ist keine Sommersmog-Verordnung, sondern soll das ganze Jahr über der Vermeidung von Schadstoff-Belastungen in Ballungsräumen dienen / Hessen hebt nach Ozonalarm angeordnetes Tempolimit auf.
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Veröffentlicht in: | Süddeutsche Zeitung (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 30.07.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Töpfer, Klaus
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Klassifikation: | 614.71/.76 Luftverschmutzung
621.43.019.9 Abgase: Kfz 656 Verkehrspolitik 625.711.1 Strasse 351.811 Strassenverkehrsordnung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Umweltministerium: Die Regelung ist keine Sommersmog-Verordnung, sondern soll das ganze Jahr über der Vermeidung von Schadstoff-Belastungen in Ballungsräumen dienen / Hessen hebt nach Ozonalarm angeordnetes Tempolimit auf. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |