Städte sollen künftig bei starker Luftverschmutzung Strassen sperren und Tempolimits verhängen können : Bundesregierung will Kommunen freie Hand lassen

Umweltministerium: Die Regelung ist keine Sommersmog-Verordnung, sondern soll das ganze Jahr über der Vermeidung von Schadstoff-Belastungen in Ballungsräumen dienen / Hessen hebt nach Ozonalarm angeordnetes Tempolimit auf.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Süddeutsche Zeitung (1994)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 30.07.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Töpfer, Klaus
Klassifikation:614.71/.76 Luftverschmutzung
621.43.019.9 Abgase: Kfz
656 Verkehrspolitik
625.711.1 Strasse
351.811 Strassenverkehrsordnung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Umweltministerium: Die Regelung ist keine Sommersmog-Verordnung, sondern soll das ganze Jahr über der Vermeidung von Schadstoff-Belastungen in Ballungsräumen dienen / Hessen hebt nach Ozonalarm angeordnetes Tempolimit auf.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog