Terminverlust wegen Wegfalls des Bürgen : OGH 3.2.1994 8 Ob 23, 24/93, § 13 KSChG

Einer analogen Anwendung des § 13 KSchG steht auch die Verschiedenheit der Rechtsfolgen entgegen. Der Verschlechterung der persönlichen Sicherheiten wird in erster Linie nicht durch vorverlegte Zahlung in Form des Terminverlustes abgeholfen, sondern durch die Bestellung anderer Sicherheiten und die...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (5 (1994) Nr.6)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.468 Bürgschaft
336.77 Kredit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Einer analogen Anwendung des § 13 KSchG steht auch die Verschiedenheit der Rechtsfolgen entgegen. Der Verschlechterung der persönlichen Sicherheiten wird in erster Linie nicht durch vorverlegte Zahlung in Form des Terminverlustes abgeholfen, sondern durch die Bestellung anderer Sicherheiten und die vereinbarte Fälligstellung bei Erschütterung des Vertrauens des Kreditgebers.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog