Terminverlust wegen Wegfalls des Bürgen : OGH 3.2.1994 8 Ob 23, 24/93, § 13 KSChG
Einer analogen Anwendung des § 13 KSchG steht auch die Verschiedenheit der Rechtsfolgen entgegen. Der Verschlechterung der persönlichen Sicherheiten wird in erster Linie nicht durch vorverlegte Zahlung in Form des Terminverlustes abgeholfen, sondern durch die Bestellung anderer Sicherheiten und die...
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Veröffentlicht in: | Ecolex (5 (1994) Nr.6)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.468 Bürgschaft
336.77 Kredit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Einer analogen Anwendung des § 13 KSchG steht auch die Verschiedenheit der Rechtsfolgen entgegen. Der Verschlechterung der persönlichen Sicherheiten wird in erster Linie nicht durch vorverlegte Zahlung in Form des Terminverlustes abgeholfen, sondern durch die Bestellung anderer Sicherheiten und die vereinbarte Fälligstellung bei Erschütterung des Vertrauens des Kreditgebers. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |