Beharrliche Arbeitsverweigerung durch unqualifzierten Pausenwunsch : OGH 9 Ob A 46/94 v.16.3.1994

Mag auch die Weigerung eines Arbeitnehmers (hier eines Buschauffeurs), 'dass er jetzt nicht fahre, dass er eine Pause mache, Anhaltspunkte für einen, wenn auch in unqualifzierter Weise geäusserte Wunsch, eine Pause zu machen, liefern, stellt dies dennoch ein beharrliche Arbeitsverweigerung dar,...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 28.06.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.811 Arbeitspause
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.811 Arbeitspause Dokument Nr. A-814337 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage