Fortzahlung von Überstundenvergütungen an Personalvertreter : VGH 89/12/0193 v.29.11.1993
Dem Personalvertreter steht nicht die Fortzahlung für jene Überstunden zu, die ihm nur wegen seiner Personalvertretungstätigkeit (in der Zeit vor seiner Dienstfreistellung) zugestanden und vergütet worden sind.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 28.06.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.081.74 Personalvertretung
331.814 Überstunde 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Dem Personalvertreter steht nicht die Fortzahlung für jene Überstunden zu, die ihm nur wegen seiner Personalvertretungstätigkeit (in der Zeit vor seiner Dienstfreistellung) zugestanden und vergütet worden sind. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |