Keine Strafe bei Weglassen des Religionsbekenntnisses : Meldezettel: Künftig gibt es einen Hauptwohnsitz

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 31.03.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Khol, Andreas
Klassifikation:351.755.6 Meldewesen
2 Religion
282 Kirche, Römisch-katholische
329F ÖVP
329F SPÖ
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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