Nochmals zur Verfassungswidrigkeit des Modellversuchs 'Aussergerichtlicher Tatausgleich im Erwachsenenstrafrecht'

Im folgenden Beitrag setzt sich Muzak mit einigen von Miklau erörterten Punkten auseinander, wobei insb. untersucht wird, ob Handlungen der StA bei der Herbeiführung eines 'Aussergerichtlichen Tatausgleichs' Verwaltung iS des Art.18 Abs.1 B-VG sind und daher einer ausdrücklichen gesetzlich...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (49 (1994) Nr.11 S.369-377)
VerfasserIn: Muzak, Gerhard
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.06.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.1 Strafverfahren
343 Strafrecht
343.24/.29 Strafe
343.294 Straftilgung
342 Verfassungsrecht
340.113 Rechtsordnung
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Im folgenden Beitrag setzt sich Muzak mit einigen von Miklau erörterten Punkten auseinander, wobei insb. untersucht wird, ob Handlungen der StA bei der Herbeiführung eines 'Aussergerichtlichen Tatausgleichs' Verwaltung iS des Art.18 Abs.1 B-VG sind und daher einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage bedürfen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog