Verlust der ratenweisen Abfertigungszahlungsmöglichkeit durch Bestreitung des Abfertigungsanspruches nach Austritt wegen Gesundheitsgefährdung : OGH 9 Ob A 308/93 v.10.11.1993
Der Zuspruch des Gesamtbetrages der Abfertigung ist jedenfalls durch das Gesetz gedeckt, wenn das Dienstverhältnis beendet und der Zeitraum, innerhalb dessen § 23 Abs.4 AngG dem Arbeitgeber das Recht auf Abstattung der Abfertigung in Raten einräumt, im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung in erst...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 03.05.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.13 Austritt: Arbeit 351.77 Gesundheitsschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Zuspruch des Gesamtbetrages der Abfertigung ist jedenfalls durch das Gesetz gedeckt, wenn das Dienstverhältnis beendet und der Zeitraum, innerhalb dessen § 23 Abs.4 AngG dem Arbeitgeber das Recht auf Abstattung der Abfertigung in Raten einräumt, im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung in erster Instanz längst abgelaufen und damit der gesamte Abfertigungsbetrag fällig geworden ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |