Verlust der ratenweisen Abfertigungszahlungsmöglichkeit durch Bestreitung des Abfertigungsanspruches nach Austritt wegen Gesundheitsgefährdung : OGH 9 Ob A 308/93 v.10.11.1993

Der Zuspruch des Gesamtbetrages der Abfertigung ist jedenfalls durch das Gesetz gedeckt, wenn das Dienstverhältnis beendet und der Zeitraum, innerhalb dessen § 23 Abs.4 AngG dem Arbeitgeber das Recht auf Abstattung der Abfertigung in Raten einräumt, im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung in erst...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.05.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.13 Austritt: Arbeit
351.77 Gesundheitsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Zuspruch des Gesamtbetrages der Abfertigung ist jedenfalls durch das Gesetz gedeckt, wenn das Dienstverhältnis beendet und der Zeitraum, innerhalb dessen § 23 Abs.4 AngG dem Arbeitgeber das Recht auf Abstattung der Abfertigung in Raten einräumt, im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung in erster Instanz längst abgelaufen und damit der gesamte Abfertigungsbetrag fällig geworden ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog