Kündigungsanfechtung wegen nicht vorrangiger Kündigung von Ausländern : OGH 8 Ob A 214/94 v.13.4.1994

§ 8 Abs.2 AuslBG enthält eine authentische Interpretation des Grundsatzes der sozialen Auswahl gemäss § 105 Abs.3 Z.2 ArbVG, so dass darauf lediglich im Rahmen einer Kündigungsanfechtung nach dieser Gesetzesbestimmung Bedacht zu nehmen ist.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.06.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.13 Kündigung: Arbeit
331.62 Ausländerbeschäftigung
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:§ 8 Abs.2 AuslBG enthält eine authentische Interpretation des Grundsatzes der sozialen Auswahl gemäss § 105 Abs.3 Z.2 ArbVG, so dass darauf lediglich im Rahmen einer Kündigungsanfechtung nach dieser Gesetzesbestimmung Bedacht zu nehmen ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog