Sicherheitsvertrauenspersonen

Gemäss § 10 des neuen ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), haben Arbeitgeber, die regelmässig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen, Sicherheitsvertrauenspersonen zu bestellen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.06.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
65.012.8 Sicherheit, betriebliche
65.012.45 Information, betriebliche
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 331.94 Arbeitnehmerschutz Dokument Nr. A-813720 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage