Amnesty verlangt einheitliche Mindeststandards im Asylrecht : Einzelbehandlung jedes Antrags, 'faires' Prüfverfahren, Möglichkeit zur Berufung / Forderungen an die EU

Die bisherigen Vorarbeiten der Regierungen haben Amnesty International in der Erwartung bestärkt, dass es in der EU nur um die Erarbeitung unverbindlicher Grundsätze gehe. Während Deutschland verbindliche Verfahrensregeln anstrebe, lehnten Frankreich und Grossbritannien dies ab.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1994)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 18.06.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.43 Asylrecht
362.923 Flüchtlingsfürsorge
312.3 Flüchtling
341.43 Flüchtling, politischer
323 Innenpolitik
342.7 Menschenrecht
341.231 Amnesty International
Region:EU
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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