Europarecht.Wettbewerbsrecht : EuGH, 13.10.1993 - C-93/92 CMC Motorradcenter GmbH/Pelin Baskiciogullari

Art. 30 EWGV ist dahin auszulegen, dass er einer von der Rechtssprechung eines Mitgliedsstaats aufgestellten Regel nicht entgegensteht, die eine Aufklärungspflicht im Rahmen vorvertraglicher Beziehungen vorsieht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (49 (1994) Nr.12 S.623-625)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 17.06.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.451 Kaufvertrag
382.5 Import
347.51 Gewährleistung
656.186 Kraftradverkehr
34.038 Rechtsprechung
Region:EG
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Art. 30 EWGV ist dahin auszulegen, dass er einer von der Rechtssprechung eines Mitgliedsstaats aufgestellten Regel nicht entgegensteht, die eine Aufklärungspflicht im Rahmen vorvertraglicher Beziehungen vorsieht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog