Keine unmittelbare Wirkung der Kraftfahrzeughaftplichtversicherungs-Richtlinie : EuGH (2. Kammer), Urteil vom 3.3.1994 - Rs. C-316/93

Die Zweite Richtlinie 84/5 EWG des Rates vom 30. Dezember 1983 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist so auszulegen, dass ihre Bestimmungen vor dem in Artikel 5 Absatz 2 genannten 31. Dezember 1988 keine Rechte d...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Wirtschafts-& Steuerrecht (5; 5 (1994) Nr.5 S.163-164)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 05.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.86 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
340.132 Rechtsangleichung
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Belgien
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Zweite Richtlinie 84/5 EWG des Rates vom 30. Dezember 1983 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist so auszulegen, dass ihre Bestimmungen vor dem in Artikel 5 Absatz 2 genannten 31. Dezember 1988 keine Rechte des einzelnen begründen konnten, die die nationalen Gerichte schützen mussten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog