Kündigung nach Einmischung in andere Kompetenzen : OGH 9 Ob A 27/94 v.16.3.1994

Ein Arbeitnehmer hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass ein Arbeitgeber auf seine Kritik auch eingeht und im Rahmen des ihm zustehenden Direktionsrechts die vom Arbeitnehmer für erforderlich gehaltenen Massnahmen trifft. Ob eine strikte 'Scheuklappentrennung' der Abteilungen den Erforderni...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 31.05.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.87 Arbeitsorganisation
331.14 Arbeitsordnung
34.038 Rechtsprechung
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Arbeitnehmer hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass ein Arbeitgeber auf seine Kritik auch eingeht und im Rahmen des ihm zustehenden Direktionsrechts die vom Arbeitnehmer für erforderlich gehaltenen Massnahmen trifft. Ob eine strikte 'Scheuklappentrennung' der Abteilungen den Erfordernissen einer effizienten Betriebsführung widerspricht, ist für die Einhaltung der dienstvertraglichen Pflichten unerheblich.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog